Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Content Haus UG (haftungsbeschränkt), Reuterstraße 16,  27817 Bremen

Stand: 28.08.2024

Content-Haus UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend übergreifend auch “Content Haus“ genannt.
Alle Verträge werden mit der Content Haus UG (haftungsbeschränkt) geschlossen.

Allgemein zu unserem Angebot:

§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Content Haus basieren auf den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen werden integraler Bestandteil aller zwischen Content Haus und seinen Geschäftspartnern (im Folgenden “Kunde” genannt) geschlossenen Verträge hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen und Lieferungen. Sie finden ebenso Anwendung für künftige Transaktionen mit dem Kunden, ohne dass darauf gesondert hingewiesen werden muss.
(2) Bedingungen des Kunden oder von Dritten sind nicht bindend, selbst wenn Content Haus im speziellen Fall nicht gesondert widerspricht. Die Erwähnung oder der Verweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter in einem Schriftstück oder einer E-Mail von Content Haus bedeutet keine Zustimmung zu ihrer Anwendung.
(3) Content Haus schließt Verträge ausschließlich mit Geschäftskunden im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten gemäß HGB. Der Kunde bestätigt, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(4) Eine Registrierung im Portal content-haus.de unterliegt zusätzlichen Regelungen, die ab §15 nachzulesen sind.

§ 2 Dienstleistungen von Content Haus 
Wir konzipieren spezifische Social-Media-, bzw. Social-Recruiting-Lösungen (z.B. Recruiting-Videos,- Grafiken,- & Kanäle) und maßgeschneiderte Marketing-Services (wie Social Media Betreuung, Grafikdesign, Texterstellung, Anzeigen) im Auftrag des Kunden.

§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat erforderliche Mitwirkungspflichten prompt und vollständig nach Aufforderung zu erfüllen. Sollte der Kunde erforderliche Mitwirkungen unterlassen und dadurch die Diensterbringung behindern, bleibt unser Anspruch auf Entlohnung bestehen. Unsere Dienste in diesem Zusammenhang unterliegen dem Dienstvertragsrecht, insbesondere bei konzeptionellen Tätigkeiten.
(2) Der Kunde ist angehalten, durch angemessene Kooperationsmaßnahmen unsere Dienstleistungen unmittelbar nach Aufforderung zu unterstützen. Dies schließt die Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten und Arbeitsmittel ein.
(3) Auf Anfrage bestimmt der Kunde einen zentralen Ansprechpartner (“Projektverantwortlichen”) für alle projektrelevanten Belange.
(4) Verzögert sich unsere Leistungserbringung aufgrund mangelnder Kooperation des Kunden, wird die für diese Leistung vereinbarte Zeitspanne entsprechend angepasst.
(5) Bezüglich der von Content Haus bereitzustellenden Dienstleistungen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
(6) Content Haus ist befugt, dem Kunden geschuldete Dienste durch Dritte oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern Content Haus für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-8.
(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Texte, Design, Entwicklung) und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
(3) Content Haus kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Leistung beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Content Haus nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Content Haus überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(4) Content Haus ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Content Haus dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(6) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Content Haus gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Content Haus hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
(7) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(8) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Content Haus und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von Content Haus, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Content Haus angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Content Haus für die Erstellung einer Leistung einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Content Haus erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Content Haus ist grundsätzlich bei Abnahme der (Teil-) Leistung fällig, es sei denn, das Angebot von Content Haus ist anders lautend. Hinzukommende Leistungen im Projektverlauf werden entsprechend zusätzlich vermerkt und vergütet und sind ab Rechnungsstellung fällig. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Content Haus nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von Content Haus zur Verfügung gestellt.
(4) Content Haus stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Content Haus zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Nimmt der Kunde den mit Content Haus bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff-Termin unentschuldigt nicht wahr und kann Content Haus aufgrund dessen die beauftragte Leistung nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die Konzipierung der Leistung verpflichtet.

§ 7 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat Content Haus das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten “KickOff-Termin” zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 8 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Content Haus beginnen nicht, bevor vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Content Haus vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Content Haus sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Content Haus in Verzug, ist Content Haus berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Content Haus wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 9 Erfüllung
(1) Content Haus wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Content Haus ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Content Haus gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Content Haus unberührt.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Content Haus zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 11 Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Leistung entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Content Haus nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Content Haus über.
(4) Ist Zahlung im Abo-Modell vereinbart, wird kein Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Eine Übertragung bedarf der individuellen Verhandlung und liegt im Ermessen von Content Haus.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung
(1) Content Haus haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Content Haus nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Content Haus nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Stellt der Kunde Material zur Verfügung (Grafiken, Fotos, Videos), das Content Haus bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Content Haus in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.    

§13 Referenz
Der Kunde räumt Content Haus ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, auch über eine etwaige Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, welches Content Haus berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Content Haus maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Content Haus. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Content Haus.
(3) Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen für nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

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